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YouTube-Downloader in Deutschland verboten: Neue Rechtsprechung des OLG Hamburg

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Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat kürzlich entschieden, dass YouTube-Downloader, die das sogenannte Rolling Cipher-Verfahren umgehen, in Deutschland nicht mehr erlaubt sind. Dieses Verfahren dient dazu, die direkte URL der Videodateien zu verschleiern und einen direkten Download zu verhindern.

Das OLG Hamburg stuft das Rolling Cipher als eine wirksame technische Schutzmaßnahme im Sinne von § 95a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ein. Die Umgehung dieser Schutzmaßnahme durch Download-Tools wie youtube-dl oder vergleichbare Software wird somit als rechtswidrig eingestuft. Das vollständige Urteil kann hier eingesehen werden.

Das Gerichtsverfahren und Urteil des OLG Hamburg

Die Entscheidung des OLG Hamburg geht auf eine Klage der Musikindustrie zurück, die sich gegen den Hosting-Provider Uberspace richtete. Uberspace hostete die Website youtube-dl, ein Open-Source-Tool, das es ermöglicht, YouTube-Videos direkt herunterzuladen, indem es das Rolling Cipher-Verfahren umgeht.

Zunächst hatte das Landgericht Hamburg in erster Instanz entschieden, dass Uberspace die Website von youtube-dl entfernen müsse, da das Tool einen effektiven Kopierschutz umgehe. Gegen dieses Urteil legte Uberspace Berufung beim OLG Hamburg ein.

Das OLG bestätigte jedoch die vorherige Entscheidung und argumentierte, dass das Umgehen des Rolling Cipher-Schutzes einen klaren Verstoß gegen § 95a UrhG darstelle. Die Richter sahen youtube-dl nicht als bloßes Archivierungstool, sondern als gezielte Maßnahme zur Umgehung einer technischen Schutzvorkehrung. Daher sei das Angebot und die Unterstützung solcher Tools unzulässig.

Dieses Urteil setzt ein klares Signal für die Urheberrechtsdurchsetzung in Deutschland und könnte Auswirkungen auf ähnliche Dienste und Plattformen haben. Anbieter solcher Software müssen mit weiteren rechtlichen Schritten rechnen, falls sie weiterhin solche Dienste betreiben oder bewerben.

Auswirkungen auf Nutzer und Plattformen

Diese Entscheidung hat erhebliche Konsequenzen für die Verfügbarkeit und Nutzung von YouTube-Downloadern in Deutschland:

  • Anbieter von Download-Software müssen ihre Dienste einstellen oder anpassen.
  • Hosting-Provider, die solche Software anbieten, können gerichtlich belangt werden. Ein Beispiel ist der deutsche Anbieter Uberspace, der nach einer Klage der Musikindustrie dazu gezwungen wurde, den Dienst youtube-dl von seinen Servern zu entfernen.
  • Nutzer, die YouTube-Downloader verwenden, setzen sich dem Risiko aus, gegen das Urheberrecht zu verstoßen.

Unterschiede innerhalb der EU: Schweiz erlaubt YouTube-Downloads

Während Deutschland nun eine klare rechtliche Position gegen YouTube-Downloader bezogen hat, sieht die Situation in anderen Ländern – auch innerhalb der EU – anders aus.

Ein interessantes Beispiel ist die Schweiz. Hier ist das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke für den privaten Gebrauch ausdrücklich erlaubt – selbst wenn sie von nicht autorisierten Quellen stammen. Das Hochladen oder Verbreiten solcher Werke bleibt allerdings weiterhin verboten.

Andere (EU-)Staaten könnten ebenfalls unterschiedliche Regelungen haben, da das Urheberrecht in vielen Bereichen national geregelt wird und nicht überall einheitlich ausgelegt wird.

Alternative: Bildschirmaufnahme statt Direktdownload

Für Nutzer, die dennoch YouTube-Videos offline speichern möchten, gibt es eine legale Alternative: die Bildschirmaufnahme.

Viele Betriebssysteme und Programme bieten integrierte Funktionen, um den Bildschirm aufzuzeichnen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Aufnahme nur für den privaten Gebrauch erfolgen darf. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung ohne Zustimmung des Urhebers kann dennoch gegen das Urheberrecht verstoßen.

Fazit

Die neue Rechtsprechung des OLG Hamburg stellt klar, dass YouTube-Downloader, die das Rolling Cipher-Verfahren umgehen, in Deutschland nicht mehr zulässig sind. Während andere Länder, wie die Schweiz, eine liberalere Haltung einnehmen, sind Nutzer in Deutschland dazu angehalten, legale Alternativen wie Bildschirmaufnahmen zu nutzen. Wer auf der sicheren Seite bleiben möchte, sollte sich stets über die aktuelle rechtliche Lage in seinem Land informieren.

Autor: Andreas Ströbel / ChatGPT


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